AI AGENT INTELLIGENCE · EU-KI-VERORDNUNG
Die EU-KI-Verordnung ist keine Frist mehr. Artikel 50 gilt bereits.
Seit dem 2. August 2026 muss jedes KI-System, das in der EU mit einem Kunden interagiert, deutlich machen, dass es eine KI ist. Die meisten Organisationen mit Konversationsagenten können die Richtlinie nennen. Nur sehr wenige können den Nachweis vorlegen.
WAS DAS KONKRET BEDEUTET
Konformität mit der EU-KI-Verordnung ruht bei einem kundenzugewandten KI-Agenten auf drei praktischen Pflichten.
Es handelt sich um ein unabhängiges Audit, nicht um eine Zertifizierung: Lexic ist keine notifizierte Stelle im Sinne der EU-KI-Verordnung und stellt keine Zertifikate aus. Das Ergebnis ist ein unterzeichnetes, unabhängiges Auditurteil.
Was die Verordnung von einem Konversationsagenten verlangt
| Pflicht | Was nachweisbar sein muss |
|---|---|
| Artikel 50 — KI-Offenlegung | Der Kunde erfährt in jedem Kanal und an jedem Einstiegspunkt, dass er mit einer KI spricht — nicht nur in den AGB |
| Nachvollziehbarkeit | Gespräche und Vorfälle lassen sich rekonstruieren und in einer für Prüfer akzeptablen Form exportieren |
| Menschliche Aufsicht | Die Eskalation an einen Menschen funktioniert im Produktivbetrieb, auch wenn der Agent unter Druck steht oder versagt |
| Verbotene Praktiken | Keine manipulativen oder täuschenden Gesprächstechniken, auch nicht der Anschein, der Agent sei ein Mensch |
| Datenschutz (Überschneidung mit DSGVO) | Personenbezogene Daten werden im Gespräch nicht offengelegt, wiederholt oder preisgegeben |
| Hochrisiko-Flag nach Anhang III | Driftet der Agent in Kredit-, Beschäftigungs- oder Grundversorgungsentscheidungen, greift das schwerere Regime ab 2027 |
“Artikel 50 ist eine Verhaltenspflicht. Eine Verhaltenspflicht erfüllt man nicht mit einem Richtliniendokument.”
Executives of these companies are already decoding conversations


















